Energie-Einspar-Verordnung
Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) fordert der Gesetzgeber
verstärktes Energiesparen auch für die privaten Haushalte.
Auch für den älteren Immobilienbestand fordert die EnEV entsprechende
wärmetechnische Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere
die Modernisierung von Heizungsanlagen sowie Dämmungsmaßnahmen
im Innen- und Außenbereich. Im Herbst 2004 wurden die Anforderungen
zur Wärmedämmung nochmals verschärft.
Zur Finanzierung von Investitionen, die der Energieeinsparung
oder dem Einsatz Erneuerbarer Energie Technologien dienen,
können Sie neben normalen Bankkrediten unter bestimmten Voraussetzungen
Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen.
Förderprogramme gibt es von verschiedenen Institutionen.
Je nach Gestaltung wird die finanzielle Förderung in Form
von Zuschüssen, Darlehen oder Zulagen gewährt. Um die Erzeugung
von Kohlendioxid (CO2) zu reduzieren, werden Maßnahmen zur
Energieeinsparung sowie der Nutzung Erneuerbarer Energien
von Bund und Ländern gefördert. Aber auch der Kauf oder der
Neubau von Wohneigentum lassen sich teilweise mit zinsgünstigen
Darlehen finanzieren. So werden z. B. von der KfW Förderbank
günstige Kredite für den gewährt, deren Energiebedarf deutlich
unter dem gesetzlichen Grenzwert der Energieeinsparverordnung
liegt.
Formen der gewährten Förderung
| Bei Zuschüssen zahlt der Fördermittelgeber einen einmaligen,
nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Investitionskosten. |
| Die Darlehen, wie sie zum Beispiel das KfW-Programm
zur CO2-Minderung vergibt, liegen unter dem marktüblichen
Zinssatz. Der Darlehenszins wird zudem für die ersten
10 Jahre festgelegt. Auch weitere Konditionen - wie z.
B. das Sondertilgungsrecht - sind häufig kundenfreundlicher. |
| Zulagen werden vom zuständigen Finanzamt gewährt. Die
Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost
gilt für nachträgliche Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen
sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auch der
Einsatz erneuerbarer Energien fällt darunter. |
| Anlagen zur Energieerzeugung (auch Solaranlagen) können
von Unternehmen als bewegliches Wirtschaftsgut von der
Steuer abgeschrieben werden. |
| Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG) sind die
Betreiber der Stromnetze verpflichtet, eine festgelegte
Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom aus
erneuerbaren Energien wie Solar- und Windstrom sowie Strom
aus Biomasse, Wasserkraft oder Geothermie, die über den
marktüblichen Preisen liegt. Damit erhalten die Betreiber
dieser Anlagen praktisch einen Zuschuss, der über einen
leicht erhöhten Durchschnittspreis für die verkaufte Kilowattstunde
Strom erwirtschaftet wird. |
Institutionen
Bundesweite Programm zur Förderung bieten u. a. das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Förderbank.
Auf Landesebene gibt es häufig zusätzliche Förderprogramme.
Die verschiedenen Programme finde Sie unter anderem in unserer
Fördermittel-Datenbank.
Die Förderung kann dabei aus zinsgünstigen Krediten, direkten
finanziellen Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen
(Abschreibungsmöglichkeiten) bestehen
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